Kommunalwahl 2024

Unechte Teilortswahl ist Geschichte
Wir Freien Wähler wollten diese für 2024 noch beibehalten. Eine Mehrheit im Rat war dagegen. Konsequenz: Es gibt im Stadtrat keine garantierten Sitze mehr für die Ortsteile. Den besonderen Charakter unserer Stadt machen gerade die fünf Teilorte aus. Um deren Interessen im Rathaus auch künftig sicher und gut vertreten zu wissen, schlagen wir neben den 21 Kandidierenden aus der Kernstadt weitere 16 aus den Teilorten auf unserer Liste vor. Bei allen ist der Wohnort Rastatt und ggf. der Ortsteil angegeben.
Unsere Vorschläge unterscheiden sich hinsichtlich Alter, Ausbildung oder Beruf.
Einig sind sich alle darin, dass sie sich nach Kräften ehrenamtlich für ein lebens- und liebenswertes Rastatt einsetzen wollen.

Freie Wähler – gut für Rastatt 

Zur Wiederholungswahl am 20. Oktober 2024

Für uns alle ist die angeordnete Wiederholungswahl in den Ortsteilen Niederbühl-Förch, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf ein heiß diskutiertes Thema. Der Stadtverbands- und Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Herbert Köllner hat sechs Themenbereiche ausgemacht, um die sich derzeit fast alle Gespräche drehen. Wir Freien Wähler wollen Sie, die Wahlberechtigten, darüber sachlich informieren und Sie bitten, am 20. Oktober von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Gab es früher schon ein vergleichbares Wahldebakel in Rastatt?

Auch den Älteren ist in Rastatt kein Fall bekannt, dass Wahlen, wegen eines Fehlers der Verwaltung bei der Wahlvorbereitung, für ungültig erklärt und dann wiederholt werden mussten.  Wir Freien Wähler bedauern sehr, dass nicht alle Wählerinnen und Wähler der Ortsteile am 9. Juni ihr Recht auf Briefwahl ausüben konnten. Der weit verbreitete Ärger in den Ortsteilen ist mehr als verständlich.

Warum muss eine Wiederholungswahl stattfinden?

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nach der Überprüfung die Gemeinderatswahl, die Kreistagswahl und die Ortschaftsratswahlen vom 9. Juni 2024 in allen fünf Teilorten Rastatts wegen der Probleme mit der Briefwahl für ungültig erklärt. Gleichzeitig wurden Wiederholungswahlen angeordnet, damit alle Betroffenen ihr Wahlrecht nach Recht und Gesetz ausüben können. Der Gemeinderat hat die Durchführung dieser Wiederholungswahlen in den Ortsteilen für Sonntag, den 20. Oktober 2024 beschlossen.

Gibt es eine erneute Kandidatenaufstellung?

Die Namen und die Reihenfolge der Kandidierenden auf den Stimmzetteln für den Gemeinderat, den Kreistag und die Ortschaftsräte bleiben gegenüber der Juni-Wahl unverändert. Alle Wahlberechtigten in den Ortsteilen erhalten jedoch neue Wahlbenachrichtigungskarten und neue Stimmzettel. Sie können wie üblich Briefwahl beantragen oder im Wahllokal wählen.

Was geschieht mit den am 9. Juni erzielten Stimmen?

Nur die in der Kernstadt erzielten Ergebnisse für Gemeinderat und Kreistag sind gültig, nicht jedoch die in den Ortsteilen. Dort muss die Wahl daher wiederholt werden.  Die Wahlergebnisse der Wiederholungswahlen am 20. Oktober in den Ortsteilen für Gemeinderat und Kreistag werden zu den gültigen Ergebnissen der Kernstadt vom 9. Juni hinzuaddiert. Die Gesamtstimmenzahl ist dann die Grundlage für die Sitzverteilung im Rastatter Gemeinderat und Kreistag. Der Ortschaftsrat muss in jedem Ortsteil komplett neu gewählt werden, denn die Ergebnisse vom 9. Juni wurden ja für ungültig erklärt.

Gibt es Schadensersatz?

Unbestritten ist, dass nicht nur der Stadt, sondern auch allen Parteien und Wählervereinigungen durch die ungültige Wahl und die angeordneten Wiederholungswahlen materieller Schaden entstanden ist. Es ist eine juristische Frage, ob der Haftpflichtversicherer der Stadt hier eintreten muss. Aber zuerst müsste der entstandene Schaden von den Betroffenen beziffert werden.

Ist Wahlverweigerung eine Lösung?

Aus Verärgerung am 20. Oktober nicht mehr wählen zu gehen, nützt nur den Falschen! Alle Wahlberechtigten müssen nun erst recht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Eine hohe Wahlbeteiligung hat die Ortsteile schon immer ausgezeichnet. Das soll auch am 20. Oktober so bleiben. Die Freien Wähler und alle für sie kandidierenden Frauen und Männer appellieren an dieWahlberechtigten in Niederbühl-Förch, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf: 
Bitte gehen Sie am 20. Oktober zur Wahl!

Diese Ziele haben bei uns Vorfahrt: 

Vorfahrt für Bildung und Betreuung
Nur Reiche können sich eine arme Stadt leisten!
Mehr Personal ist aus unserer Sicht unabweisbar für mehr Schulsozialarbeit, für zusätzliche neue KiTa-Gruppen, für mehr vorschulische Sprachförderung, für die verbindliche Ganztags-Grundschule ab 2026, für Seniorenarbeit und für die Unterstützung der kulturellen und sportlichen Vereine.

Vorfahrt für mehr Wohnraum
Rastatt ist attraktiv. Nicht umsonst ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt mehr als angespannt. Alle bisherigen Konzepte reichen nicht aus, um dem Wohnungsmangel Herr zu werden. Das „Rastatter Modell“ ist ausbaufähig, aber wir müssen uns für mehr Wohnungen mehr anstrengen: Ausweisung geeigneter Flächen und gezielte Anreize für neue Geschossbauten sowie dort, wo möglich, Nachverdichtung oder Umbauten im Bestand. Für eine Kooperation mit heimischen Investoren sehen wir gute Chancen, gerade im Zusammenhang mit dem Zentralklinikum am südlichen Stadteingang.

Vorfahrt für Fahrrad und klimafreundlichen ÖPNV
Die angestrebte Klimawende wird das Ergebnis vieler Einzelmaßnahmen sein. Dazu gehört sicher die Verkehrswende. Wo immer möglich, soll der Umstieg vom eigenen Fahrzeug auf den ÖPNV oder das Rad erfolgen. Das gelingt besser, wenn das Angebot zu den Bedürfnissen der Menschen passt. Aus allen Stadt- und Ortsteilen sollte die Innenstadt zur Hauptverkehrszeit im Halbstundentakt erreichbar sein. Auch die Radwege sollten konsequent auf eigenen Spuren bis in die Innenstadt führen.

Vorfahrt für das Zentralklinikum in Rastatt
Nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid für den Standort am Münchfeldsee laufen derzeit wichtige Bodenuntersuchungen. Der Baubeschluss steht jedoch noch aus. Aber nicht die Stadt Rastatt, sondern der Landkreis Rastatt zusammen mit Baden-Baden sind die Bauherren. Schon aus Kostengründen muss die Planung der neuen Klinik in Rastatt schnellstmöglich erfolgen. Der Bau der Querspange zur Entlastung des Münchfelds ist wichtiger Teil der Lösung.

Haushaltsdisziplin

Rücklagen im Haushalt geben uns eine gewisse Sicherheit bei der Finanzierung wichtiger Projekte wie Kombibad, neue Feuerwachen, Postgebäude und Landesgartenschau. Mit derzeit über 170 Mio €an liquiden Mitteln verfügen wir über ein gutes Polster, um konjunkturelle Risiken ausgleichen zu können. Derzeit sprudeln die Einnahmen aus der Gewerbesteuer noch, aber das könnte sich schnell ändern. Ausgabendisziplin bleibt angesagt! Die jährliche Erstellung des Haushaltsplans bindet viel Arbeitskraft. Die FW-Fraktion hat die Verwaltung gebeten, die Umstellung auf eine zweijährige Haus­haltsplanung (Doppelhaushalt) zu überprüfen.

Erhaltung und Modernisierung

Weniger populär, aber genauso wichtig wie der Neubau ist der Werterhalt städtischen Eigentums. Effiziente Wärmedämmung, CO2-neutrale Wärmeversorgung (Fernwärme) und -wo immer möglich- Photovoltaik auf Gebäuden gehören dazu. Kontinuierliche Modernisierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für Gemeindestraßen, Parks und Plätze müssen eingeplant werden, um größere Schäden zu vermeiden. Zusätzlich eröffnen sich Chancen zur Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten schwächerer Verkehrsteilnehmer und zur Verkehrsberuhigung.

Hochwasserschutz vs. Klimabäume?

Seit Jahrhunderten wird Rastatts Innenstadt geprägt vom Flussbett der Murg. Viele stattliche Bäume säumen den Murgdamm. Unsere „grüne Lunge“ spendet Schatten und sorgt für Abkühlung. Extreme Wetterereignisse wie Starkregen haben allen bewusst gemacht, wie schnell extremes Hoch­wasser gefährlich werden kann. Beim Hochwasser­schutz der Innenstadt stellen uns genau diese Bäu­me vor Probleme. Hochwassertechnisch stehen sie einer Dammerhöhung und -verbreiterung im Weg. Wir wollen möglichst viele dieser „Klimabäume“ erhalten. Neben Ingenieurskunst ist Kreativität ge­fordert. Guter Rat darf hier auch etwas teurer sein.

Neue Grundsteuer ab 2025

Einnahmen und Ausgaben des städtischen Haushaltes müssen im Gleichgewicht bleiben. Mit Sorge betrachten viele Bürger die Festsetzung der neuen Grundsteuer in BaWü ab 2025. Letztlich trägt die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart die Verantwortung für diesen Alleingang. Sofern das Gesetz die Klagen vor dem BVG übersteht, muss sich der neue Gemeinderat damit beschäftigen. Ein „aufkommensneutraler“ Hebesatz ist unser Ziel. Der Umgang mit Härtefällen bedarf zusätzlicher Regelungen. Den Unmut der Betroffenen müssen die Gemeinderäte vor Ort ausbaden. Ob die Wähler das bis zur nächsten Landtagswahl vergessen haben?

„BÜRGERNÄHE“ – UNSERE STÄRKE!

Wir Freien Wähler sind traditionell verankert
in vielen örtlichen Vereinen – ob im sportlichen oder kulturellen oder sozialen Bereich.
So haben wir das Ohr ganz nah am Bürger und erfahren oft unmittelbar, wo der Schuh drückt. Wir setzen auf schnelle, möglichst unbürokratische Lösungen.

Vorschläge und Anregungen aus der Bürgerschaft nehmen wir gerne auf – persönlich oder über unsere Internetseite: www.freie-waehler-rastatt.de

LEBENDIGE INNENSTADT

Wie in allen Städten, so ist auch in Rastatt die Belebung der Innenstadt ein Dauerthema. Familiengeführte Geschäfte geben auf, Filialisten kommen. Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing sind weiter aufgerufen, in engem Kontakt mit den Beteiligten für mehr Leben und interessante Angebote rund um den Marktplatz zu sorgen.
Außengastronomie, Aktionen und Events erhöhen die Aufenthaltsqualität, mehr ÖPNV-Angebote verbessern die Erreichbarkeit, gerade aus dem Umland. Ein erster Schritt zur Innenstadtbelebung wäre, die Gastronomie in der Pagodenburg schnell wieder zu öffnen.

UNTERBRINGUNG GEFLÜCHTETER

Geflüchtete Menschen unterzubringen ist eine humanitäre Pflicht, der wir uns in Rastatt weder entziehen wollen noch können. Der Bund ist zuständig, wenn es um Fragen der Begrenzung von Zuwanderung geht. Dort muss gehandelt werden, wenn sich Städte und Gemeinden bei der Unterbringung überfordert fühlen.
Die Konzepte zur dezentralen Unterbringung Geflüchteter in Rastatt liegen vor. Bei der konkreten Umsetzung dieser Pläne ist der Dialog mit der Einwohnerschaft immer zu führen, bevor Baubeschlüsse fallen.

AUS ZWEI MACH EINS! DAS KOMBIBAD WIRD GEBAUT

Das Alohra-Hallenbad ist Geschichte. Die großzügige Anlage des Natura-Freibades wird Standort für unser neues Kombibad. Dies beinhaltet ein Hallenbad samt Schwimmerbecken mit 6 x 25 m Bahnen, Kursbecken mit Hubboden, Lehrschwimmbecken sowie einen 5 m Sprungturm, insgesamt 770 m² Wasserfläche sowie eine attraktive Rutsche.
Im Außenbereich laden ein Mehrzweckbecken mit 4×50 m Bahnen, Freizeit- und Kinderbecken sowie Rutschen mit insgesamt 1.620 m² zum Baden ein. Der Gemeinderat hat mit den Stimmen der Freien Wähler Ende 2023 den Baubeschluss gefasst.

Aktuelle Beiträge

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